09.02.2011
Leider ist es nicht so das viel Loskäufer von Abbruchverlosungen zu einem aktiven Verloser
wechseln, viele sind ganz einfach enttäuscht auch wenn man so wie Frau Repp 100% zurückbezahlt hat.
Dies ist der Grund warum ich in verschiedenen Medien Inserate schalte, die leider die passiven
Hausverloser finanziell nicht mittragen, es muss aber sein um auch "nicht durch Abbruch geschädigte" Menschen ansprechen zu können.
Wie vielleicht einige von euch wissen ist Senator Dr. Oskar Peterlini aus Südtirol ein grosser
Befürworter von Hausverlosungen und deshalb gab es heute ein sehr positives Interview mit mir im Radio Südtirol.
Radio Südtirol ist auch über Livestraem www.suedtirol1.it zu hören.
Ich hoffe natürlich dass ich meine wirklich treuen Loskäufer und zusätzlich noch zahlreiche Südtiroler ansprechen konnte und dadurch das Verlosungsdatum schneller bekanntgeben kann.
Hausverlosung Oberösterreich Einzigartige Chance, legal und die Steuern bereits bezahlt, Sachverständigen Schätzgutachten, Zentralraum, Oberösterreich, Golfplatz, Energieeffiezient gebaut, auch als 2 Familienhaus geeignet, Pool.Sauna,uneinsehbarer Garten,derzeit einzige legale Verlosung,
Mittwoch, 9. Februar 2011
WAS BEIM LOSKAUF ZU BEACHTEN IST
Das Objekt sollte mit der Adresse angegeben sein
Ausführliche Beschreibung und entsprechende Fotos
Impressum
Sachverständigengutachten über den Wert des Objektes
Leicht verständliche AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die aufgelegte Gesamtlossumme darf max. 40% über dem SV-Gutachten liegen
Das Objekt muss Geldlastenfrei an den Gewinner übergeben werden
Ein Treuhänder muss die Losgelder verwalten
Die 12 % Gewinststeuer möglichst schon bezahlt sein
Die Ziehung sollte öffentlich erfolgen und ein Notar anwesend sein
Derzeit sind Hausverlosungen nur in Österreich staatlich genehmigt.
Ausführliche Beschreibung und entsprechende Fotos
Impressum
Sachverständigengutachten über den Wert des Objektes
Leicht verständliche AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die aufgelegte Gesamtlossumme darf max. 40% über dem SV-Gutachten liegen
Das Objekt muss Geldlastenfrei an den Gewinner übergeben werden
Ein Treuhänder muss die Losgelder verwalten
Die 12 % Gewinststeuer möglichst schon bezahlt sein
Die Ziehung sollte öffentlich erfolgen und ein Notar anwesend sein
Derzeit sind Hausverlosungen nur in Österreich staatlich genehmigt.
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