Das Objekt sollte mit der Adresse angegeben sein
Ausführliche Beschreibung und entsprechende Fotos
Impressum
Sachverständigengutachten über den Wert des Objektes
Leicht verständliche AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die aufgelegte Gesamtlossumme darf max. 40% über dem SV-Gutachten liegen
Das Objekt muss Geldlastenfrei an den Gewinner übergeben werden
Ein Treuhänder muss die Losgelder verwalten
Die 12 % Gewinststeuer möglichst schon bezahlt sein
Die Ziehung sollte öffentlich erfolgen und ein Notar anwesend sein
Derzeit sind Hausverlosungen nur in Österreich staatlich genehmigt.
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