Mittwoch, 9. Februar 2011

WAS BEIM LOSKAUF ZU BEACHTEN IST

Das Objekt sollte mit der Adresse angegeben sein

Ausführliche Beschreibung und entsprechende Fotos

Impressum

Sachverständigengutachten über den Wert des Objektes

Leicht verständliche AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die aufgelegte Gesamtlossumme darf max. 40% über dem SV-Gutachten liegen

Das Objekt muss Geldlastenfrei an den Gewinner übergeben werden

Ein Treuhänder muss die Losgelder verwalten

Die 12 % Gewinststeuer möglichst schon bezahlt sein

Die Ziehung sollte öffentlich erfolgen und ein Notar anwesend sein

Derzeit sind Hausverlosungen nur in Österreich staatlich genehmigt.

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